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Forum » Diskussionen » Andere » Andere » [H] Auto zurückholen!! Weis nicht mehr weiter!!! » Seite 2

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#11

Re: [H] Auto zurückholen!! Weis nicht mehr weiter!!!

Zitat von JohnMainhard:
die sache mit dem gutachter würde ich erstma gleich sein lassen. wozu ein haufen geld in die hand nehmen, wenn man es nicht braucht??

sachmangelhaftung und beweislastumkehr. tausch ist nun mehr länger als 2 wochen her, aber keine 6 monate ergo ist auch kein gutachter erforderlich.

Gruß JM


Das Problem dabei ist, dass der TE immernoch nicht gesagt hat, ob er den Tausch mit einer Privatperson oder einem Händler vollzogen hat. ;)
Ich gehe jetzt einfach mal davon aus, dass der Vertragspartner des TE ein gewerblicher Händler ist.

Das Interesse des TE ist das Zurückerhalten seines getauschten Kleinwagens. Da aber ein gültiger Tauschvertrag vorliegt (Davon gehe ich einfach mal aus, da der TE auch diesbezüglich keine weiteren Infos gegeben hat) hat der TE erstmal ein Recht auf Nacherfüllung, nicht aber auf Rückübereignung seines alten Autos, da: Pacta sunt servanda.

Demnach kann er nach §§437 Abs. 1 Nr. 1, 439 Abs. 1 Alt. 1 BGB die Beseitigung des Mangels verlangen. Die Lieferung einer mangelfreien Sache habe ich mal ausgeschlossen, da sich dies bei Gebrauchtwarenhändlern immer schwierig gestaltet (Hat er noch das selbe Modell mit gleicher Kilometerleistung, Farbe, etc.?).

Um diese Nacherfüllung verlangen zu können, muss ein Sachmangel gemäß §434 vorliegen. Hier kommt eigentlich nur §434 Abs. 1 S. 1 BGB in betracht. Das heißt: Der Mangel an der Sache des TE muss schon zum Zeitpunkt der Übergabe des PKW vorgelegen haben (Nicht bei Vertragsschluss, nicht beim Kundengespräch, sondern bei der sachenrechtlichen Übergabe nach §929 BGB ).

Demnach wäre die einzige Möglichkeit, die sich dem TE erstmal bietet, den Händler anzurufen und ihn zu bitten den Mangel zu beseitigen. Dies setzt aber voraus, dass
1. der Vertragspartner Händler ist,
2. der Sachmangel vor Übergabe des PKW vorlag
3. ein Gewährleistungsanspruch besteht.

All diese Dinge kann der TE aber nur für sich allein beantworten, da wir nur den sehr beschränkten Sachverhalt kennen.

Sollte der Händler die Beseitigung des Mangels verweigern, dann müsste man natürlich weiterprüfen.
vor 5 Tagen

#12

Re: [H] Auto zurückholen!! Weis nicht mehr weiter!!!






Hi er ist ein Gewerblicher Händler!!
Und so wie ich es mitbekommen habe muss das eine krankheit sein mit dem wasser.
einen gleichwertigen pkw hatt er nicht. mit den gleichen km stand und bj usw....
Es hätte ihm aufallen müsen da er das auto mit dampfstrahler abgedampft hatt!!!
vor 4 Tagen

#13

Re: [H] Auto zurückholen!! Weis nicht mehr weiter!!!

hi, nur mal so als tip: nicht den ganzen text zitieren, wegen der übersichtlichkeit ;)

und noch was anderes: bitte nicht so kurz und knapp auf die fragen antworten, wenn wir dir hier helfen sollen, dann brauchen wir informationen, die nur du weißt... also bitte den ganzen text lesen und wenn möglich auf jede frage antworten, danke. :)

Gruß.
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Benutzer die sich bedankt haben: 6
vor 4 Tagen

#14

Re: [H] Auto zurückholen!! Weis nicht mehr weiter!!!

Gehe zum ADAC oder AVD und lass dir da alles erklären und helfen ;)
vor einem Tag